

Die Ausbildung erfolgt für alle Lehrämter. Wer ein Lehramtsstudium aufnehmen möchte, kann also wählen zwischen folgenden Lehrämtern: Lehramt an Gymnasien, an Haupt- und Realschulen, an Grund- und Hauptschulen und für Sonderpädagogik.
Da das Studium des Lehramtes Musik stets mit einem weiteren Schulfach gekoppelt werden muss, studiert man in Rostock sowohl an der Hochschule für Musik und Theater als auch an der Universität. Verschiedene Fächerkombinationen sind möglich. Die Erstimmatrikulation erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater Rostock.
Außer Geographie und Kunst können alle Schulfächer in Rostock studiert werden.
Die Kombinationsfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport.
Das Studium des Faches Musik ist entweder für das allgemeinbildende Unterrichtsfach oder im Rahmen der Grundschulpädagogik als Lernbereich neben den obligaten Lernbereichen Deutsch und Mathematik möglich.
Die Ausbildung im Fach Musik erfolgt entweder für das allgemeinbildende Unterrichtsfach oder bei der Wahl des Schwerpunktes Grundschulpädagogik als Lernbereich Musik neben den Lernbereichen Deutsch oder Mathematik.
Professoren und Lehrbeauftragte ››
Bei jedem Studium ist die Eignungsprüfung eine Voraussetzung für den Studienbeginn. Weitere Informationen hierzu unter „Eignungsprüfung“ der web-Seite „Bewerbung“
Alle Studien haben drei wesentliche Schwerpunktbereiche, die auf das Berufsbild des Musiklehrers/der Musiklehrerin ausgerichtet sind.
Der musikalisch-künstlerische Unterricht findet im Einzel- und Gruppenunterricht statt, die musikwissenschaftlichen sowie didaktisch-methodischen Fächer werden in Vorlesungen, Seminaren, Projekten und Exkursionen vermittelt. Schulpraktika und schulpraktische Übungen sind in den Studienablauf integriert. Es ist ferner möglich, in Zusammenarbeit mit den anderen Instituten der HMT Darstellendes Spiel oder auch Musikalische Elementarerziehung zu belegen.
Regelmäßige Konzerte der Schulmusikstudierenden bereichern den Studienalltag. Ziel des Studiums ist es, die Lehramtskandidaten/-innen lebensnah auszubilden, Fächer verbindend und übergreifend zu lehren, wissenschaftliche Hintergründe zu verdeutlichen und praktikable, berufsbezogene Sichten bzw. Umsetzungsmöglichkeiten zu vermitteln.
Alle Studierenden sind angehalten, ihr Studium für mindestens 3 Monate ins Ausland zu verlegen.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Auf die Zeit für die Erste Staatsprüfung entfallen hiervon sechs Monate.
Der Anmeldeschluss zu den Eignungsprüfungen für das Sommersemester ist jeweils der 1. Dezember des Vorjahres.
Der Anmeldeschluss zu den Eignungsprüfungen für das Wintersemester ist jeweils der 01. Mai.
Staatsexamen