ERASMUS
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich jeder Studierende, der
- an der hmt für ein Studium immatrikuliert ist,
- mindestens das zweite Semester abgeschlossen hat,
- Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Landes ist, das sich am ERASMUS Programm beteiligt sowie
- Studierende anderer Nationalitäten, die über eine Niederlassungserlaubnis verfügen.
Welche Partnerhochschulen hat die hmt?
Die hmt hat zahlreiche Partnerschaften mit anderen Musikhochschulen in ganz Europa geschlossen und erweitert ihr Angebot ständig.
Aktuelle Partnereinrichtungen befinden sich in Dänemark, Schweden, Finnland, Polen, Ungarn, Italien, Großbritannien und der Türkei.
Nähere Informationen zu den einzelnen Partnerhochschulen und einen Link auf die Websites finden Sie an dieser Stelle: Partnerhochschulen
Wie finanziere ich den Ausandsaufenthalt?
Nach § 5 BAföG können deutsche Studierende Förderung für ein Studium im Ausland erhalten. Bitte informieren Sie sich bei der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerks Rostock.
Auch Studierende die kein „Inlands-BAföG“ erhalten, können aufgrund der höheren Fördersätze im Ausland, einen Antrag auf Auslands- BAföG stellen.
Bitte informieren Sie sich unter www.auslandsbafoeg.de
Darüber hinaus bietet das ERASMUS Programm eine finanzielle Unterstützung (Mobilitätszuschuss) im Rahmen von ca. 150 – max. 300 Euro an.
Vorraussetzungen für den Mobilitätszuschuss:
- Sie müssen mindestens drei und höchsten zwölf Monate Studium an einer Partnerhochschule absolvieren und
- sich verpflichten, nach Rückkehr über Ihren Auslandsstudienaufenthalt zu berichten.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bevor Sie ein Studium im europäischen Ausland beginnen, müssen Sie verschiedene Formulare, die Sie im Studentensekretariat oder bei den ERASMUS-Koordinatoren erhalten, ausfüllen und einreichen:
- Student Application Form (Antragsformular),
- Learning Agreement (Im Learning Agreement legen Sie die Ausbildungsfächer fest, die Sie an der Gasthochschule belegen wollen.),
- Annahmeerklärung (Die Annahmeerklärung ist für die Verwaltung der hmt bestimmt, damit Sie Ihren Mobilitätszuschuss bekommen),
- einen tabellarischen Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes oder in englisch,
- für Studierende künstlerischer Studiengänge: Demo-CD mit repräsentativen Beispielen der eigenen künstlerischen Leistungsfähigkeit
Rechte und Pflichten
Ihre Rechten und Pflichten, die im Zusammenhang mit dem ERASMUS Programm entstehen, finden sie in der Studentencharta.
Welche Fristen gelten?
Der späteste Abgabetermin für einen Antrag ist der 15. Februar jeden Kalenderjahres. Es gibt keine Nachfrist. Die Antragspapiere müssen bei einem der beiden ERASMUS-Koordinatoren der hmt Rostock eingereicht werden.
Frühester Zeitpunkt der Förderung eines Auslandsstudiums ist der 01. Juni des Antragsjahres. Abschluss einer jeden Förderung ist spätestens der 30. September des Folgejahres. Diese Modalitäten ergeben sich aus den Richtlinien des DAAD. Danach beginnt ein ERASMUS-Hochschuljahr am 01.09. und es dauert bis 30.09. des Folgejahres. Eine Förderung vor dem 01.09. (aber nicht eher als 01.06.) ist die Ausnahme. Die Stipendienanträge müssen vom ERASMUS-Koordinator der Hochschule bis Anfang März vor Beginn des Hochschuljahres beim DAAD gestellt werden.
ERASMUS-Koordinatoren
Prof. Peter-Manfed Wolf
fon +49 381 5108-110
fax +49 381 5108-101
peter-manfred.wolf@hmt-rostock.de
Raum SZ 11
Sprechzeit:
Dienstag, 11.30–12.30 Uhr und nach Vereinbarung, Anmeldung bei Fr. Paschedag in Raum M1 02
Dr. Bernd Fröde
fon +49 381 5108-123
fon +49 170 1535052
bernd.froede@hmt-rostock.de
Raum SZ 08
Sprechzeit:
donnersstags, 17:15–18:15 Uhr
Bitte beachten:
Studierende die an einem ERASMUS Programm teilnehmen, sollten einen
Antrag auf Beurlaubung vom Studium stellen. Bitte reichen Sie zum Antrag auch die Bestätigung der Partnerhochschule ein.
Das Beantragen eines Urlaubssemesters befreit jedoch nicht von der Rückmeldung.
Da Sie sich jedoch nachweislich im Ausland aufhalten, überweisen Sie lediglich die Gebühr für Ihren StuRa.
Es besteht die Möglichkeit der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Eine Vorabsprache mit dem Prorektor für Studium und Lehre, Herrn Prof. Wolf, ist hier von Vorteil.
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