Master Bühnengesang

An wen richtet sich dieser Studiengang?

Das Studium ist für exzellente Studierende mit einem Bachelorabschluss oder einem äquivalenten Hochschulabschluss ausgelegt, die sich für die sängerische Tätigkeit auf der Bühne spezialisieren möchten.

Studienprofil

Der Masterstudiengang Bühnengesang qualifiziert für die Tätigkeit in einem Theater mit Opern-, Operetten- oder Musicalrepertoire. Der Bühnensänger arbeitet solistisch oder im Chor. In der Regel kann der Absolvent mit einem festen Engagement rechnen. Der Masterstudiengang vertieft zum einen die Kompetenzen, die die Studierenden aus dem Bachelorstudium mitbringen. Zum anderen wird die Ausrichtung auf das Bühnenfach fokussiert, beispielsweise durch das Modul Darstellung. Der Studienbereich Chorpartienstudium (Schwerpunktmodul) ist neu, soll eine weitere Vertiefung der Stimmsicherheit geben und auf eine mögliche Tätigkeit im Bereich Opernchor vorbereiten.

Regelstudienzeit

4 Semester, 120 Leistungspunkte (ECTS)

Studienabschluss

Master of Music

Berufsperspektive

Das Masterstudium Bühnengesang vertieft die im Bachelor erworbenen künstlerischen Kompetenzen und ist im Besonderen fokussiert auf Opernpartienstudium und deren szenische Umsetzung. Ziel ist das Engagement als Solist oder Chorsänger an einem Theater.

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Eignungsprüfung Hauptfach (in Ergänzung der Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik und Theater Rostock)

Studienbewerber für den Master Bühnengesang müssen für den auswendigen Vortrag vorbereiten:

  • eine komplett studierte Opernpartie, mindestens mittlerer Größe
  • sechs Opernarien, möglichst mit Rezitativ, aus mindestens drei Stilepochen

Die Werke sind in Originalsprache vorzutragen, mindestens drei Sprachen müssen vertreten sein.

Eine Arie muss aus der Barockzeit und eine aus dem 20. Jahrhundert oder später stammen. Mindestens eine Arie muss szenisch dargestellt werden.

Dauer: mindestens 20 Minuten

Bewerbung

Hier erhalten Sie weitere Information rund um das Thema
Bewerbung.

Anmeldefrist für die Eignungsprüfung

Bis zum 1. Mai für den Studienbeginn im Wintersemester.
Bis zum 1. Dezember für den Studienbeginn im Sommersemester.

Eignungsprüfungstermine

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Studiengangsleitung

Prof. Klaus Häger  
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Professoren und Lehrkräfte

Bitte beachten:

Sprachkenntnisse

Ausländische Studienbewerber, deren Mutterprache nicht Deutsch ist, müssen die für ihren Studiengang ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen.

Für den Master Bühnengesang ist die Niveaustufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu belegen.

Die Sprachkompetenz der Bewerber wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt.

Weitere Informationen sind in der Eignungsprüfungsordnung sowie in der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Rostock nachzulesen.

Gebühr

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben, die mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen an die hmt zu überweisen ist.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich!

Frau Hanka Paschedag
Studienbüro Musik
fon +49 381 5108 222
fax +49 381 5108 201
hanka.paschedag@spam-protection_remove-this.hmt-rostock.de

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