Nothilfe der Ernst von Siemens Musikstiftung

Die Ernst von Siemens Musikstiftung hat im Rahmen ihres Hilfsprogramms für die Musikstudierenden Sonderförderungen an die staatlichen Musikhochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vergeben.
Im Juni 2020 wurde der hmt Rostock eine Nothilfe in Höhe von 23.150 € zur Verfügung gestellt, die an die durch die Corona-Pandemie finanziell in Not geratenen Studierenden nach Bedürftigkeit verteilt wurde.
Im Dezember 2020 folgte eine zweite Ausschüttung. Die Fördersumme für die hmt Rostock betrug 28.800 € und wurde zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 an die Studierenden gezahlt. Der gleiche Betrag wurde erneut im Juni 2021 und im März 2022 zur Verfügung gestellt.
Corona-Hilfsfonds für Studierende und Lehrbeauftragte der hmt Rostock
Viele unserer Studierenden und Lehrbeauftragten sind durch die Corona-Pandemie unverschuldet in finanzielle Nöte geraten. Sowohl einige Studierende, insbesondere solche aus dem Ausland, wie auch mehrere Lehrbeauftragte bestreiten ihren Lebensunterhalt ausschließlich durch künstlerische und freiberufliche pädagogische Tätigkeiten, die infolge des Lockdowns von heute auf morgen fortfielen. Konzerte und Engagements wurden abgesagt, Nebenjobs wie Klavierunterricht fielen weg.
Unser Verein "Freunde und Förderer der Hochschule für Musik und Theater Rostock" hat daher auf Anregung einzelner Hochschullehrer einen Corona-Hilfsfonds initiiert und private Mittel eingeworben. Diese Spenden von hauptberuflichen Mitgliedern der Hochschule und von verschiedenen Privatpersonen und Firmen, die der Hochschule verbunden sind, erbrachten bisher mehr als 20.000 Euro und konnten als Soforthilfe ausgezahlt werden. Wir möchten uns im Namen aller Begünstigten für die schnelle und großzügige Unterstützung sehr herzlich bedanken!
Bitte helfen Sie weiterhin, damit die Künstlerinnen und Künstler ihre Profession ausüben können. Jede Spende zählt!
Freunde und Förderer der Hochschule für Musik und Theater Rostock e.V.
OstseeSparkasse Rostock
IBAN: DE51 1305 0000 0200 0137 26
Stichwort: Corona-Hilfe
Der Förderverein sendet Spendenbescheinigungen zu.
Unterstützen Sie die Studierenden und ihre Projekt auch als Mitglied des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule für Musik und Theater Rostock und treten Sie ihm bei!
Überbrückungsstipendium II (MV-Schutzfonds Kultur)
Im Rahmen des coronabedingten MV-Schutzfonds Kultur gibt es das sogenannte Überbrückungsstipendium, welches freischaffenden, professionellen Künstler*innen aller Sparten die Möglichkeit bietet, ihr künstlerisches Arbeiten und Wirken (zumindest teilweise) abzusichern. Das Stipendium beträgt pauschal 2.000 € und kann mit einem einfachen und schlanken Formular noch bis zum 31.03.2021 beim Landesförderinstitut M-V beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass eine Mitgliedschaft bei der KSK vorgewiesen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es die Möglichkeit, über einen sog. Härtefallantrag trotzdem das Stipendium zu bekommen. Die PopKW in Mecklenburg-Vorpommern kann dafür einen anerkannten Nachweis erstellen.
Überbrückungshilfe für Studierende
Weitere Informationen inkl. Fördergrundsätze und Antragsformular
Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Hilfe für Studierende, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut gestartet. Die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kann seit dem 20. November 2020 wieder online beim Studierendenwerk beantragenbeantragt werden.
Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Corona-Hilfsfonds für Studierende für April 2021
Dank der Unterstützung des Rotary Clubs und weiterer privater Spenden wurde 2021 ein hmt-Hilfsfonds aufgelegt, mit dem Studierenden der hmt Rostock in finanziellen Notlagen geholfen werden konnte.
Psychologische Beratung
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar hat mit Unterstützung der Universität Rostock sowie der Studierendenschaft der Hochschule Wismar per 19.10.2020 für zwei Jahre insgesamt zwei zusätzliche Psychologinnen eingestellt. Ziele sind insbesondere:
- gezielte Unterstützung hinsichtlicher (nachteiliger) Corona-Effekte
- Ausbau der Einzelberatungen = Verkürzung der Wartezeiten auf einen Termin
- Ausbau der Beratung vor Ort (insbesondere auch in Wismar)
- Schaffung zusätzlicher (u.a. präventiver) Angebote für den Studienerfolg
- Durchführung einer Befragung zur sozialen und psychischen Situation der Studierenden ab dem 01.02.2021
Frau Wendt - c.wendtstw-rwde - als neue Sachgebietsleiterin der Psychologischen Beratung steht Ihnen gern für Ihre Ideen und Fragen zur Verfügung.
Weitere Unterstützungsmöglichkeit: KfW-Studienkredit
Der Studienkredit ist ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in der Corona-Krise wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert, außerdem erhalten Studierende den KfW-Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von 0%.
- Ab dem 8. Mai 2020 können Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von 0 % erhalten.
- Neu ab 1. Juni 2020: auch für alle ausländischen Studierenden.
Studierende aus dem Ausland können den KfW-Studienkredit ab 1. Juni 2020 beantragen. Voraussetzung: Sie sind an einer deutschen Adresse gemeldet.
Hier erhalten Sie Informationen und Antragsmöglichkeiten für den KfW-Studienkredit