Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Musik und Theater Rostock ist bemüht, alle Internetseiten nach § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG MV) so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Einschränkungen und Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die Maßgabe hierfür ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BITVO MV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Internetseiten der Domain www.hmt-rostock.de und www.young-academy-rostock.de, die auf dem zentralen Webserver mit dem Content Management System TYPO3 umgesetzt sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Der Webauftritt der Hochschule für Musik und Theater Rostock stimmt inklusive seiner mobilen Webansichten zum Großteil mit den Anforderungen der BITVO M-V überein. Die nicht übereinstimmenden Inhalte oder Funktionen sind im Folgenden aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten. 
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine vollständigen Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
  • Die Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
  • Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.

Begründung der Mängel

Als Hochschule verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, den 43 Redakteurinnen und Redakteure bearbeiten. Daher sind redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar.
Verschiedene Inhalte wie etwa Dateiformate aus Büroanwendungen (PDF-Dateien) konnten derzeit noch nicht umgestellt werden. 
Technische Änderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit müssen mit allen anderen Hochschulen des Landes, die im Multifunktionsportal eingebunden sind, abgestimmt und an die jeweiligen technischen Spezifizierungen angepasst werden.
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiotranskription konnte aufgrund des Umfangs des Videoarchives bislang nicht realisiert werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.06.2022 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.06.2024 überprüft.

Rückmeldungen und Kontakt

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Wenden Sie sich dazu bitte an:

Angelika Thönes
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Webmaster
Beim St.-Katharinenstift 8 | 18055 Rostock
fon +49 381 5108 240
pressestellehmt-rostockde
Studierende mit Beeinträchtigung und Behinderungen unterstützt der Inklusionsbeauftragte der hmt Rostock.
Schwerbehinderten Beschäftigte und die ihnen Gleichgestellten werden unterstützt vom Behindertenbeauftragten.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens können Sie die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschalten.