Erasmus+ und Auslandsaufenthalte

Das Erasmus+ Programm ermöglicht Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten sowie an der hmt Rostock. Erasmus+ soll das lebenslange Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. 

Die hmt Rostock hat für die aktuelle Laufzeit 2021-2027 eine Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) erhalten und eine Grundsatzerklärung zur Hochschulpolitik (Policy Statement) veröffentlicht. Damit ist sie zur Teilnahme an dem Erasmus+ Programm berechtigt.

Informationen zur hmt Rostock:

Erasmus+ Code: D ROSTOCK02
OID: E10071207

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Unsere Partnerhochschulen.

Outgoing Studierende

  • reguläre Immatrikulation an der hmt Rostock
  • mindestens zwei abgeschlossene Hochschulsemester an der hmt Rostock
  • Aufenthalt an einer Einrichtung, die an dem Erasmus+ Programm teilnimmt
  • Studien- oder Praktikumsaufenthalt von zwei bis zwölf Monaten

15. Januar für alle Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr.

Beispiel: Frist am 15. Januar 2026 für Aufenthalte im Wintersemester 2026/27 UND im Sommersemester 2027.

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig:

  1. Bewerbung für die finanzielle Förderung bei der hmt Rostock:
    Erforderliche Unterlagen sind der Antrag Erasmus+ und ein Motivationsschreiben (max. 1 Seite). 
    Auswahlkriterien sind: Qualität und Motivation der Bewerbung. Bevorzugt werden Studierende, die innerhalb der Regelstudienzeit studieren.
     
  2. Bewerbung um einen Studienplatz an der Zielhochschule:
    Die Bewerbung erfolgt selbstständig über das jeweilige Verfahren der Zieluniversität. Es wird empfohlen, sich an mindestens drei Universitäten zu bewerben, um die Chancen auf eine Annahme zu erhöhen. Eine “Nominierung” erfolgt automatisch durch das International Office.

Förderraten:

Die finanzielle Unterstützung variiert und wird jährlich neu berechnet. Eine aktuelle Übersicht über die Förderbeträge finden Sie hier. Erst wenn alle benötigen Unterlagen unterschrieben sind, erfolgt die Überweisung zweistufig: die erste Rate (80%) wird vor der Reise überwiesen und die zweite Rate (20%) nach der Reise.

Teilnehmende mit geringeren Chancen

Für folgende „Teilnehmende mit geringeren Chancen“ erhöht sich der Zuschuss auf 250 € pro Monat: Erwerbstätige Studierende, Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Studierende mit Kind, Studierende mit chronischer Erkrankung, Studierende mit einer Behinderung. Realkostenanträge zum Ausgleich von im Ausland entstandenen Mehrkosten können beantragt werden. 

Green Travel:

Teilnehmende, die mehr als 50 % der Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurücklegen, können bis zu 6 zusätzliche Tage sowie eine erhöhte Reisekostenpauschale erhalten.

Doppelförderungen:

„Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig“ (3.4 Grant Agreement). Die Erasmus+ Förderung ist sonst „mit jeder anderen Finanzierungquelle vereinbar“ (3.5 Grant Agreement). Studierende, die BAföG erhalten, lassen sich dort beraten.

"zero-grant" 

Ein Erasmus+ Aufenthalt ist auch ohne Erasmus+ Förderung möglich ("zero grant" Förderung). Alle anderen Vorteile bleiben erhalten: Anerkennung von Leistungspunkten, intensive Betreuung, usw.

Beurlaubung oder Befreiung: Ein Antrag auf Beurlaubung oder Befreiung sollte rechtzeitig im Studierendensekretariat eingereicht werden. Eine vorherige Beratung wird empfohlen.

Anerkennung von Studienleistungen und Learning Agreement: Das Learning Agreement legt fest, welche Kurse an der Gasthochschule belegt werden und welche Äquivalenzen an der hmt Rostock bestehen. Änderungen sind während des Semesters möglich. Das Learning Agreement wird online ausgefüllt. Darauf basierend wird ein Transcript of Records erstellt, das für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der hmt Rostock erforderlich ist.

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Der Antrag auf Anerkennung für Studien- und Prüfungsleistungen ist innerhalb eines Semesters nach Beendigung des Auslandsaufenthalts zu stellen. 

Was bringt ein Auslandsaufenthalt? Ein Auslandsaufenthalt erweitert den Horizont, verbessert Sprachkenntnisse und bietet neue Erfahrungen. Auf der Website „Studieren weltweit“ gibt es Berichte und Tipps zur weiteren Inspiration.

Ich möchte an eine Hochschule, die nicht auf der Liste der Partnerhochschulen steht. Das ist möglich. Kontaktieren Sie uns, damit wir mit der gewünschten Hochschule Kontakt aufnehmen können, um ein bilaterales Abkommen zu unterzeichnen.

Ich bin bereits im Ausland und möchte meinen Aufenthalt verlängern. In den meisten Fällen ist dies möglich. Voraussetzung ist, dass beide Universitäten/Hochschulen genügend freie Plätze haben. Bitte kontaktieren Sie uns vorher.

Meine Bewerbung für die Erasmus+ Förderung wurde abgelehnt. Wir bemühen uns für alle eine Lösung zu finden. Andere Möglichkeiten sind:
- "zero grant" Förderung (Aufenthalt ohne finanzielle Unterstützung)
- PROMOS
- Stipendiendatenbank vom DAAD 
- DAAD Stipendien für Studierende im Fachbereich Musik
- DAAD Stipendien für Studierende im Fachbereich Darstellende Kunst
- DAAD Lehramt.International
- Auslandsbafög
- Deutsch-Amerikanische Fulbright-Stipendium
- Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
- SCHULWÄRTS!
- SWISS MOBILITY PROGRAMME (SEMP)

Ich möchte einen Aufenthalt in einem außereuropäischen Land absolvieren. Das ist möglich, aber das Budget ist sehr begrenzt. Aufenthalte in der Schweiz werden nach Bestätigung eines Studienplatzes in der Schweiz automatisch und ausschließlich über die SEMP-Förderung unterstützt.

Incoming Studierende

  • reguläre Immatrikulation an einer Einrichtung, die an dem Erasmus+ Programm teilnimmt
  • Nominierung
  • Bemühung, die deutsche Sprache zu lernen

15. April für das kommende Wintersemester und das akademische Jahr.

15. November für das kommende Sommersemester.

Das Bewerbungsverfahren läuft über unser online Bewerbungsportal: HIER BEWERBEN.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Videoaufnahme von sich von circa 20 Minuten Länge:
    • Bereich Komposition: drei bis vier Notenblätter inklusive Aufnahmen
    • Bereich Orchesterdirigieren/Korrepetition: ein Video für Orchesterdirigieren, ein Video für Klavier und ein Video für Korrepetition/Klavierauszugspiel (für Korrepetition bitte eines der folgenden Stücke auswählen): C. M. v. Weber: Der Freischütz, Terzett Nr. 9 »Wie, was, Entsetzen« ODER G. Puccini: La Bohème, Act III, Quartett from rehearsal number 24.
    • Für alle anderen: freie Wahl

Auswahlkriterien sind: Qualität der Bewerbung, Kapazität in den gefragten Abteilungen.

Erst nach einer Zusage ist das Learning Agreement erforderlich.

Die Erasmus+ Förderung wird vollständig über die Heimatsuniversität abgewickelt.

Studiengebühren gibt es nicht. Der Semesterbeitrag sowie mögliche Kursgebühren für Sprachkurse am Sprachenzentrum müssen selbst gezahlt werden.

Erasmus+ Studierende müssen vor dem Beginn des Semesters das Learning Agreement online mit den gewünschten Kursen ausfüllen. Die "Component Codes" sind immer 1. Die Anzahl der ECTS ist dem Studienverlaufsplan der jeweiligen Abteilung zu entnehmen.

Das Transcript of Records und die Teilnahmebescheinigung werden zeitnah erstellt.

Ich kann noch kein Deutsch: Kann ich mich trotzdem bewerben? Gewünscht ist ein B1 Niveau, um sich auch im Alltag verständigen zu können. Allerdings müssen Sie nichts beweisen. Wir empfehlen sehr stark ein Deutschkurs zu besuchen, ab dem Moment, wo Sie vorhaben nach Deutschland zu kommen. Während Ihres Aufenthaltes können Sie auch einen Sprachkurs besuchen und die Leistungspunkte anerkennen lassen.

Beschäftigte

  • für alle Beschäftigten mit vertraglichem Verhältnis zur hmt Rostock
  • Aufenthalt an einer Einrichtung, die an dem Erasmus+ Programm teilnimmt
  • mindestens 2 Tage (Europa) / Mindestens 5 Tage (außereuropäisch) / Maximal 2 Monate
  • Lehraufenthalte: Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche / Fort- und Weiterbildung: Mindestens 6 Stunden pro Werktag

15. Januar für Fort- und Weiterbildung im kommenden Jahr

Für Lehraufenthalte gelten keine festen Fristen – Anträge können fortlaufend eingereicht werden

  1. Aufenthaltsidee entwickeln
    Möglich sind beispielsweise Lehraufenthalt, Hospitationen, Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Sprachkursen. Angebote der 
    Staff Training Week sind beispielweise förderfähig. Wichtig ist immer, dass es sich um einen arbeitsplatzbezogenen Aufenthalt handelt. 
     
  2. Antrag im International Office einreichen.
    Für Lehraufenthalte reicht ein formloser Antrag per E-Mail. Für alle andere Aufenthalte steht das Formular Antrag Erasmus+ zur Verfügung.

Auswahlkriterien sind:

  • Bevorzugt werden Aufenthalte, die ein Mehrwert für die Hochschule bringen.
  • Bevorzugt werden Beschäftigte, die noch keinen Erasmus+ Aufenthalt gemacht haben.
  • Eine Finanzhilfevereinbarung und eine inhaltliche Vereinbarung werden zwei Monate vor dem Aufenthalt unterschrieben.
  • Organisatorische Details wie Unterkunft, Reise und Arbeitsplanung werden selbstständig geklärt.
  • Die betroffenen Hochschulmitglieder sowie die Personalabteilung sind rechtzeitig über die Abwesenheit durch einen Dienstreiseantrag zu informieren.
  • Eine Aufenthaltsbestätigung muss bis spätestens ein Monat nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes im International Office eingereicht werden (Zertifikat oder unterschriebene Bescheinigung).
  • Für die Bewertung des Prozesses muss einen Fragebogen bis spätestens ein Monat nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes online beantwortet werden.

Externe internationale Lehrende sind an der hmt Rostock willkommen, und insbesondere wenn bereits ein Austausch in die andere Richtung stattgefunden hat. Der Inhalt und die Details des Aufenthalts werden zwischen den Lehrenden abgesprochen.

Spätestens drei Wochen vor dem Aufenthalt müssen Name und Hochschule des Gastdozenten/der Gastdozentin sowie der vereinbarte Zeitraum dem International Office der hmt mitgeteilt werden, damit ein offizielles Einladungsschreiben ("Letter of Invitation") und ein Kooperationsvorschlag an die Partnerhochschule geschickt werden können.

Bei einer Incoming Mobilität besteht die Möglichkeit, bis zu 100€ „organisatorische Mittel“ zu beantragen. Diese Mittel sind für organisatorische Kosten (z.B. Druck von Plakaten/Flyern) und für einen angenehmen Empfang (z.B. Einladung in ein Restaurant) vorgesehen. Spätestens drei Wochen vor dem Aufenthalt ist eine E-Mail mit der Kostenschätzung an das International Office zu senden. Für die Abrechnung ist der „Antrag auf Erstattung privat verauslagter Mittel“ zu verwenden.

Weitergehende Informationen zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
fon +49 800 2014 020 Fax: +49 228 882-555
erasmusdaadde
www.eu.daad.de

Ziele des Erasmus+ Programms

Übergeordnetes Ziel:

Das übergeordnete Ziel des Programmes besteht darin, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen zu fördern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport in Europa. Dazu gehören auch das nachhaltige Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und sozialer Zusammenhalt sowie die Innovationsforschung und Stärkung der europäischen Identität.

Das Programm ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums und zur Förderung der strategischen, europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer zugrunde liegenden sektorspezifischen Zielsetzungen.

Spezifische Ziele:

Mit dem Programm werden die nachstehenden spezifischen Ziele verfolgt:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion und Chancengerechtigkeit, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe bei jungen Menschen sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Jugendbereich
  • Förderung der Lernmobilität von Sportpersonal sowie der Zusammenarbeit, Qualität, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Sportorganisationen und sportpolitischen Strategien

Leitaktionen des Erasmus+ Programms

  • Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der politischen Entwicklung sowie der Zusammenarbeit

Programmüberblick

Um einen besseren Überblick des Erasmus+ Programms zu bekommen, können Sie sich gerne im Erasmus+ Programmleitfaden informieren.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.


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