Beratung & Hilfe
Die Hochschule für Musik und Theater Rostock fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, körperlichen Merkmalen, sexueller Identität, Herkunft, Alter, Religion oder Behinderung – in Studium, Lehre, Kunst, Forschung und Verwaltung. Sie tritt aktiv gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung ein und legt Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander sowie eine gute Arbeitsatmosphäre.
Alle Hochschulmitglieder sind verantwortlich, Persönlichkeitsrechte zu wahren, diskriminierendes Verhalten zu verhindern und Machtmissbrauch zu unterbinden, insbesondere bei Abhängigkeitsverhältnissen am Arbeits- und Studienplatz.
Machtmissbrauch? Diskriminierung? Gewalt?
Was haben Sie an Ihrer Hochschule beobachtet? Was selbst erlebt?
Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen anonym im Rahmen einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie mit.
Onlinebefragung vom 04.05. bis 31.05. 2026
Die Zugangsdaten bekommen Sie per E-Mail über Ihre Hochschule!
Machtmissbrauch liegt vor, sobald eine hierarchisch, strukturell oder situativ gegebene Machtposition ausgenutzt wird, um eigene Interessen durchzusetzen oder andere Personen zu schädigen.
Beispiele für Machtmissbrauch können sich aus folgenden Handlungsgruppen ergeben:
- Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen
- Angriffe auf das soziale Ansehen
- Angriffe auf die sozialen Beziehungen
- Angriffe auf die Qualität der Arbeits- und Lebenssituation
- Angriffe auf die Gesundheit
(Kategorien nach Heinz Leymann, Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann)
Sexuelle Diskriminierung ist jedes verbale und/oder nonverbale persönliche Verhalten, das eine andere Person im Zusammenhang mit ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Identität belästigt, benachteiligt, herabwürdigt oder verunglimpft, oder das generell oder im Einzelfall als unerwünscht erklärt worden ist.
Zu unterlassen sind insbesondere
- Körperkontakt, ohne vorherige Einverständniserklärung der betroffenen Person,
- verbale und nonverbale Belästigungen durch anzügliche Bemerkungen, Sexualisierung von Kommunikation oder unerwünschte Kommentare zu Kleidung und Aussehen einer Person,
- visuelle Belästigungen durch zeigen von sexistischen Bildern, Gegenständen oder pornografischen Darstellungen, die nichts mit dem Unterrichtsinhalt zu tun haben.
Beratung
Wenn Sie sich von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Machtmissbrauch oder Mobbing betroffen fühlen, aber noch keine offizielle Beschwerde führen wollen, können Sie sich jederzeit an eine der ausgewiesenen Ansprechpersonen wenden, um ein Beratungsgespräch über das weitere Vorgehen zu führen. Die Beratung ist vertraulich.
Es können Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt werden, die unterhalb der Schwelle einer offiziellen Beschwerde liegen. Über das weitere Vorgehen entscheiden allein Sie. In diesem Falle bekommt die Hochschulleitung offiziell noch keine Kenntnis von dem Vorfall.
Ansprechpersonen

Helen Hammerich
Gleichstellungsbeauftragte
helen.hammerichhmt-rostockde

Dr. Ina Driemel
Stellv. Gleichstellungsbeauftragte
ina.driemelhmt-rostockde

Florian Ahlborn
Dozent, Mitglied der Konfliktberatungsstelle
florian.ahlbornhmt-rostockde

Jun.-Prof. Dr. Gabriele Groll
Mitglied der Konfliktberatungsstelle
gabriele.grollhmt-rostockde

Prof. Dr. Oliver Krämer
Mitglied der Konfliktberatungsstelle
oliver.kraemerhmt-rostockde

Sophia Reichel
Studentin, Mitglied der Konfliktberatungsstelle
sophia.reichelhmt-rostockde

Ines Sachs
Verwaltung, Mitglied der Konfliktberatungsstelle
ines.sachshmt-rostockde

Prof. Dr. Holger Wangerin
Mitglied der Konfliktberatungsstelle
holger.wangerinhmt-rostockde

Leonie Pahlke
Vertretung Minderjähriger in der YARO
leonie.pahlkehmt-rostockde

Mario Giese
Behindertenbeauftragter
mario.giesehmt-rostockde
Beschwerde
Jede betroffene Person kann sich zusätzlich oder alternativ zur Beratung an das Rektorat für eine offizielle Beschwerde nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wenden.
Zuständig für das weitere Vorgehen und die Maßnahmen zur Abhilfe ist die Hochschulleitung. Diese gestaltet das weitere Verfahren unter Wahrung der Schutzbedürfnisse aller beteiligten Personen. Dies erfordert die vollständige und wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhaltes und die namentliche Nennung aller beteiligten Personen.
Details zum Verfahren und zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Richtlinie gegen Machtmissbrauch und sexuelle Diskriminierung (DE).
Beschwerdestelle
Büro des Rektorats
Jeanett Heine
Rektoratsreferentin
fon +49 381 5108-100
fax +49 381 5108-101
rektorhmt-rostockde
Raum OZ 02
Externe Beratungsangebote
Psychologische Beratung in der hmt
Das Angebot des Studierendenwerkes Rostock-Wismar richtet sich an alle, die durch akute oder langanhaltende persönliche oder studienbezogene Probleme belastet sind. Gesprächsinhalte können alle Themen sein, die Sie bewegen – privat oder im Studium. Die Einzelberatung verläuft unter der Verpflichtung zur Verschwiegenheit und auf Wunsch auch anonym. Die Gespräche sind unverbindlich und kostenfrei. Möglich sind mehrere, aufeinander folgende Gespräche; im Studierendenwerk erfolgt jedoch keine Therapie.
Mit Terminvergabe unter: sozialedienstestw-rwde
In der hmt: Jeden letzten Mittwoch im Monat von 14-16 Uhr mit Frau M.Sc.-Psychologin Kathi Pristrom
Zu anderen Zeiten in den Räumen des Studierendenwerkes Rostock -Wismar in der St.-Georg-Str. 104-107 möglich
Offene Sprechzeit: Dienstag, 09:00 - 11:00 Uhr (max. 20 Minuten) unter der Nummer 0381- 4592 808
Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.
Sozialberatung des Studierendenwerks Rostock-Wismar
In der Sozialberatung unterstützen wir durch Information, Zuhören, Befähigung und Vernetzung mit weiterführenden Stellen. Gesprächsinhalte können dabei alle Themen sein, die Sie bewegen – privat oder im Studium.
Mögliche Themen:
- Organisation meines Studiums mit Mehrfachbelastung wie Kindern, gesundheitlicher Einschränkung oder als International
- Finanzen wie BAFöG, Nebentätigkeiten, Kredite, Unterhalt der Eltern
- Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit
- Unterstützungsleistungen wie Mensa-Freitisch, Kinderteller, Sozialzuschuss oder ein Darlehen aus dem Härtefond
- Vermittlung zu Kontakte zu Gruppen in besonderen Lebenslagen, z.B. Selbsthilfegruppen, Studierende mit Kind, behinderte/ chronisch kranke oder internationale Studierende
Mit Terminvergabe unter: sozialberatungstw-rwde
in den Räumen des Studierendenwerkes Rostock -Wismar in der St.-Georg-Str. 104-107
Offene Sprechzeit: Dienstag, 13:00 – 15:30 Uhr (max. 20 Minuten) unter der Nummer 0381- 4592 640
Rechtsberatung des Studierendenwerks Rostock-Wismar
Im Mittelpunkt der kostenlosen Rechtsberatung für Studierende, stehen rechtliche Fragen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Studiensituation oder / und dem Privatleben, wie etwa:
- Verträge (Miete, Kauf, Versicherungen, Erwerbstätigkeit), Sozialgesetze, Familienrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht, Verfahrenskenntnisse
- Berater: Rechtsanwälte unabhängiger Anwaltsbüros.
Mit Terminvergabe unter: sozialberatungstw-rwde
in den Räumen des Studierendenwerkes Rostock -Wismar in der St.-Georg-Str. 104-107
Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.
Suchtberatung
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Volkssolidarität Rostock-Stadt e.V.
Goethestraße 16 | 18055 Rostock
suchtberatung@vs-hro.de
Offenes Beratungsgespräch für Studierende und Auszubildende: mittwochs von 15 bis 16 Uhr, fon 0381/4923441
Die Beratungsstelle auf Instagram








