Master of Music, Master of Arts

Die Masterausbildung ist als berufliche Spezialisierung angelegt. Ausbildungsziel im Master of Music ist der Erwerb vertiefter Fertigkeiten und Spezialwissen im Hauptfach, wobei im Rahmen der Instrumental- resp. Gesangsausbildung die solistische Eignung in den Mittelpunkt rückt. Hinzu kommen allgemeine Kompetenzen, die eine Leitungstätigkeit an Musikschulen sowie Tätigkeiten in der Ensemble- resp. Festspielleitung ermöglichen.
Der Master of Arts zielt auf den Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation im Bereich Musikwissenschaft.

Das Absolvieren eines zweiten Masterstudienganges gilt als Weiterbildung, die kostenpflichtig ist. Die entsprechenden Gebührensätze sind in der Hochschulgebührensatzung definiert.

In Abhängigkeit von der individuellen Berufsperspektive besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den in der weiterführenden Information/rechts in der Serviceleiste aufgelisteten künstlerisch, künstlerisch-pädagogisch oder wissenschaftlich ausgerichteten Studiengängen mit dem Abschlussziel Master of Music oder Master of Arts.

Die Regelstudienzeit im Master of Music und Master of Arts beträgt vier Semester, die als Vollzeitstudium absolviert und in dessen Verlauf 120 Leistungspunkte erworben werden.
Hauptzielgruppe der Ausbildungsangebote in den Masterstudiengängen mit dem Ziel Master of Music sind neben Personen mit sehr gutem Bachelorabschluss aus dem eigenen Hause auch Bewerbende anderer Hochschulen aus dem In- und Ausland. In jedem Falle sollen sie sich durch überdurchschnittliche Leistungen im grundständigen Studiengang und eine klare Berufsorientierung auszeichnen.

Für den Masterstudiengang Musikwissenschaft müssen Bewerbende einen fachspezifischen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nachweisen und die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten.


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