Lehre im Ausland

Das ERASMUS+ Programm bietet auch Lehrenden die Möglichkeit zu einem Lehr- und Forschungsaufenthalt an einer Universität der ERASMUS-Charta. Durch einen solchen Aufenthalt soll die europäische Dimension der Gasthochschulen gestärkt werden, es soll zur Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme beitragen sowie den Austausch von Lehrinhalten und –Methoden fördern. Nutzen auch Sie die Chance!

Voraussetzung
  • Nur für Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen, Dozierende ohne Dotierung, Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, emeritierte Professorinnen und Professoren und pensionierte Lehrende, künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Aufenthalt zwischen zwei Tagen und zwei Monaten
  • Mindestens 8 Stunden Lehre je Aufenthalt
  • Aufenthalt an einer Universität, die an dem Programm Erasmus+ teilnimmt
Bewerbungsverfahren

1) Für alle Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr melden Sie sich bis zum 15. Januar per E-Mail beim International Office der hmt Rostock (erasmushmt-rostockde) mit den folgenden Informationen: Zeitraum und Ort des/der gewünschten Aufenthalte. In der Vergangenheit konnten wir alle Bewerbungen berücksichtigen und Aufenthalte finanzieren.

2) Die Suche nach der Zieluniversität erfolgt selbständig. Achten Sie auf die Bewerbungsfristen und einzureichenden Unterlagen. Die Zieluniversität muss den Aufenthalt mit der Zusendung eines Einladungsbriefs bestätigen („Letter of Invitation“). Die betroffenen Akteure des Aufenthaltes einigen sich zum Inhalt des Aufenthaltes.

Finanzierung

Die finanzielle Förderung ist je nach Höhe der Lebenshaltungskosten in den Zielländern unterschiedlich und wird jedes Jahr neu berechnet. Aktuell gelten folgende Förderungen pro Tag:

  • 180 €: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • 160 €: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • 140 €: Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Reisekosten werden auch pauschal je nach Distanz gefördert.

Nach dem Aufenthalt

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.